EL-Bezug: Darf ich im Ausland Ferien machen?

«Ich beziehe eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen (EL). Demnächst mache ich zwei ­Monate Ferien im Ausland. Bekomme ich die EL dann trotzdem?»

Ja. Sie dürfen sich bis zu drei Monaten pro Kalender­jahr im Ausland aufhalten, ohne dass man Ihnen Ergänzungsleistungen kürzt. Nur wenn Sie ohne triftigen Grund länger im Ausland weilen, entfallen die EL vorübergehend. 

05.07.2023

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