Einschreiben verpasst: Ist eine Einsprache noch möglich?

«Die Post versuchte, mir ein Einschreiben ­zuzustellen. Da ich nicht zu Hause war, konnte ich es nicht entgegennehmen. Drei Tage später holte ich den Brief bei der Post ab. Es war ein Strafbefehl, gegen den ich innert zehn Tagen Einsprache erheben konnte. Seit dem ersten ­erfolglosen Zustellversuch sind aber schon zwölf Tage verstrichen. Kann ich trotzdem noch Einsprache erheben?»

Ja. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Strafbefehl in Empfang nehmen. Sie ist also ein­gehalten, wenn Sie die Einsprache spätestens am letzten Tag der zehntägigen Einsprachefrist der Post übergeben. Fällt der ­zehnte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, ist die Frist auch noch eingehalten, wenn der Brief am Montag auf die Post gebracht wird.

16.01.2018

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