Dürfen wir unsere Enkel weiterhin sehen?

«Meine Tochter konnte sich jahrelang nicht selbst um ihre Kinder kümmern. Deshalb lebten sie als Pflegekinder bei meinem Mann und mir. Inzwischen konnten die Kinder zu ihrer Mutter ­zurückkehren. Doch seither verweigert uns die Tochter jeglichen Kontakt mit unseren Enkeln. Können wir uns wehren?»

Ja. Grundsätzlich können die Eltern zwar selbst bestimmen, wer mit ihren Kindern Kontakt haben soll. Sie dürfen also sogar den Grosseltern den Umgang mit den Enkeln verbieten. Beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände können aber ausnahmsweise auch Drittpersonen ein Besuchsrecht durchsetzen. Massgebend ist das Wohl des Kindes. Eine Pflegefamilie kann für ein Kind zu einer Art Ersatzfamilie werden. Deshalb wäre es möglich, dass Ihnen ein Gericht ein Besuchsrecht einräumen würde. Denn Sie konnten eine enge Beziehung zu Ihren Enkeln aufbauen.

24.04.2018

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