Darf mir der Beistand das Taschengeld verweigern?

«Ich habe einen Beistand, der für die Verwaltung meines Einkommens und Vermögens ­zuständig ist. Der Beistand will mir kein Geld geben für meine Freizeit. Muss ich das ­akzeptieren?»

Nein. Ihr Beistand muss Ihnen einen angemes­senen Betrag zur freien Verfügung ausrichten. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Die Höhe dieses Betrags hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Mit dem Geld können Sie tun, was Sie wollen.

Falls Ihr Beistand sich weiterhin weigert, Ihnen etwas zu geben, können Sie sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden.

09.03.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: