Darf mein Untermieter die Wohnung untervermieten?

«Ich habe meine Mietwohnung in Zürich untervermietet. Der Untermieter möchte jetzt eine Weltreise unternehmen und die Wohnung seinerseits vorübergehend untervermieten. Darf er das?»

Ja. Auch die Unter-Untervermietung einer Wohnung ist zulässig – allerdings nur mit Zustimmung sowohl des Hauptmieters als auch des Vermieters. Das Einverständnis darf nur verweigert werden, wenn der Untermieter sich weigert, die Bedingungen des Unter-Untermietvertrags bekanntzugeben, wenn er einen zu hohen Mietzins verlangt – oder wenn mit der Unter-Untervermietung für den Hauptmieter oder den Vermieter wesentliche Nachteile verbunden sind.

19.06.2024

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