Darf ich vorzeitig aus meiner Mietwohnung ausziehen?

«Ich muss meine Mietwohnung aus gesundheitlichen Gründen verlassen und ins Pflegeheim ziehen. Gemäss Vertrag kann ich den Mietvertrag allerdings erst auf den 31. März des nächsten Jahres kündigen. Ist unter den besonderen Umständen auch eine Kündigung auf einen früheren Zeitpunkt möglich?»

Ja. Gemäss Gesetz kann eine Mietwohnung mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Das ist bei Ihnen der Fall: Gesundheitliche Gründe, die einen Umzug ins Pflegeheim nötig machen, sind unzweifelhaft wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über die drei Monate Kündigungsfrist hinaus wäre unzumutbar.

26.10.2021

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