Darf ich vorher kündigen? 

«Ich bin Mieter in einem älteren Mehrfamilienhaus. Im Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgehalten, und der Vertrag kann auf jedes Monatsende gekündigt werden. Der Vermieter will das Haus renovieren und hat allen Mietern auf den voraussichtlichen ­Baubeginn in rund sechs Monaten gekündigt. Ich bin nun auf Wohnungssuche. Könnte ich noch selbst kündigen, falls ich schon früher umziehen könnte?»

Ja. Der Mietvertrag gilt auch nach der Kündigung der Wohnung weiter. Eine  Kündigung von Ihrer Seite ist also noch möglich, wenn Sie die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin des Vertrags einhalten.

Möchten Sie vorzeitig ausziehen, könnten Sie dem Vermieter auch noch einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser müsste aber bereit sein, am Kün­digungstermin wieder auszuziehen.

Tipp: Fragen Sie den Vermieter, ob er Sie allenfalls freiwillig vorzeitig aus dem Vertrag entlässt, wenn Sie eine passende Wohnung ­gefunden haben.

15.01.2019

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