Darf ich dem Mieter wegen Vertragsverletzung kündigen?
Es kommt auf die Umstände an. Ihr Mieter darf die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung untervermieten. Unterlässt er dies, dürfen Sie ihm aber nicht in jedem Fall kurzfristig kündigen. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie als Vermieter einen Grund hätten, die Zustimmung zu verweigern. Fordern Sie Ihren Mieter deshalb schriftlich auf, Ihnen die Bedingungen der Untermiete offenzulegen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, dürfen Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Der Mieter muss Ihnen den durch die eigenmächtige Untervermietung erzielten Gewinn abgeben.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.