Darf die Versammlung über Nicht-Traktandiertes abstimmen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung. Auf der Einladung für die nächste ­Eigentümerversammlung führt die Verwaltung unter anderem das Traktandum ‹Anträge der Stockwerkeigentümer› auf. Darunter kann ich mir nichts vorstellen. Muss ich jetzt damit rechnen, dass an der Versammlung über alles Mögliche abgestimmt wird?»

Nein. Die Eigentümerversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vorher genügend klar trak­tandiert wurden. Jeder Stockwerkeigentümer muss wissen, was genau besprochen wird, worüber genau abgestimmt wird und wie viel neue Vorhaben kosten werden. Es ist nicht zu­lässig, ein Anliegen überraschend aufs Tapet zu bringen, um die Versammlung auf diese Weise zu überrumpeln. Selbst unter der ­Rubrik «Varia» kann die ­Versammlung keine Beschlüsse zu Themen fassen, die nicht traktandiert waren. Das wäre nur möglich, wenn ausnahmslos alle Stockwerkeigentümer anwesend und mit einer Beschlussfassung einverstanden wären. Wer mit einem Beschluss der Versammlung nicht einverstanden ist, kann diesen innert einem Monat seit der Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

09.04.2019

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