Darf die Versammlung über Nicht-Traktandiertes abstimmen?
Nein. Die Eigentümerversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vorher genügend klar traktandiert wurden. Jeder Stockwerkeigentümer muss wissen, was genau besprochen wird, worüber genau abgestimmt wird und wie viel neue Vorhaben kosten werden. Es ist nicht zulässig, ein Anliegen überraschend aufs Tapet zu bringen, um die Versammlung auf diese Weise zu überrumpeln. Selbst unter der Rubrik «Varia» kann die Versammlung keine Beschlüsse zu Themen fassen, die nicht traktandiert waren. Das wäre nur möglich, wenn ausnahmslos alle Stockwerkeigentümer anwesend und mit einer Beschlussfassung einverstanden wären. Wer mit einem Beschluss der Versammlung nicht einverstanden ist, kann diesen innert einem Monat seit der Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.