Darf der Willensvollstrecker die Liegenschaft verkaufen?

«Mein Vater ist gestorben. Er hinterlässt ein Haus, daneben aber viele Schulden. In seinem Testament setzte er einen Willensvollstrecker ein. Dieser will jetzt das Haus verkaufen, um so die Schulden bezahlen zu können. Darf er das ohne die Erlaubnis der Erben?»

Ja. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, die offenen Forderungen geltend zu machen und die Erbschaft gesamthaft zu verwalten. Ist der Verkauf der Liegenschaft für die Rückzahlung der Schulden nötig, kann er dies auch gegen den Willen der Erben tun. Falls ein Erbe bereit ist, den Verkehrswert zu bezahlen, wird der Willensvollstrecker diesen berücksichtigen.

09.02.2021

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