Darf der Vermieter die Untervermietung verweigern?

«Ich wohne in einer schönen Mietwohnung. Aus beruflichen Gründen muss ich leider umziehen. Ich kann mir aber vorstellen, später einmal in die Wohnung zurück­zukehren. Daher möchte ich sie unter­vermieten. Der Vermieter ist damit nicht einverstanden. Muss ich das akzeptieren?»

Ja.  Vermieter müssen die Untervermietung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit nicht akzeptieren. Der Vermieter müsste seine Zustimmung nur geben, wenn Sie beabsichtigen würden, in naher Zukunft in die Wohnung zurück­zukehren. Etwa wenn Sie beruflich bedingt für eine bestimmte Zeit wegziehen müssten. Die vage Möglichkeit, die Wohnung vielleicht irgendwann einmal wieder selber zu nutzen, berechtigt den Mieter aber gegen den Willen des Vermieters nicht zur Untervermietung.

03.03.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: