Darf der RAV-Berater mein Dossier weitergeben?

«Ich bin beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) arbeitslos gemeldet. Der RAV-Berater hat mein Bewerbungsdossier ohne mein Einverständnis an verschiedene Arbeitgeber weitergeleitet. Darf er das?»

Nein. Sie müssen sich zwar um neue Stellen bewerben, weil sonst die vor­übergehende Einstellung von Taggeldern droht. Ihr Berater darf aber Ihr Dossier nicht eigenmächtig an potenzielle Arbeit­geber weitergeben. Der Berater hätte vorher Ihr schrift­liches Einverständnis einholen müssen.

Falls Sie vom RAV ein Stellenangebot erhalten und Sie sich bei einem ­bestimmten Arbeitgeber melden sollen, darf ihm das RAV Ihren Vornamen, Namen und Wohnort mitteilen – mehr nicht.

08.02.2017

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