Darf der Parterre-Eigentümer eigenmächtig Bäume setzen?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerk­eigentum. Der Eigentümer einer Parterre­wohnung hat im Garten vor seinem Sitzplatz Bäume gepflanzt, ohne die Zustimmung der Gemeinschaft einzuholen. Müssen wir das akzeptieren?»

Nein. Die Anlage gehört dem Eigentümer im Parterre nicht allein – auch wenn er ­einen Teil des Gartens benutzen darf.

Er darf dort Blumen, Gemüse und kleinere Pflanzen pflanzen sowie Blumentöpfe aufstellen. Für schnell wachsende Sträucher und Bäume braucht er aber die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer. Dies gilt immer, wenn das Reglement dies nicht anderes regelt. Tipp: Traktan­dieren Sie das Thema an der nächsten ­Versammlung der Stockwerkeigentümer, damit über die Bäume abgestimmt werden kann. Grundsätzlich gilt: Für das Pflanzen von Bäumen braucht es einen einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer.

27.04.2021

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