Darf der Parterre-Eigentümer eigenmächtig Bäume setzen?
Nein. Die Anlage gehört dem Eigentümer im Parterre nicht allein – auch wenn er einen Teil des Gartens benutzen darf.
Er darf dort Blumen, Gemüse und kleinere Pflanzen pflanzen sowie Blumentöpfe aufstellen. Für schnell wachsende Sträucher und Bäume braucht er aber die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer. Dies gilt immer, wenn das Reglement dies nicht anderes regelt. Tipp: Traktandieren Sie das Thema an der nächsten Versammlung der Stockwerkeigentümer, damit über die Bäume abgestimmt werden kann. Grundsätzlich gilt: Für das Pflanzen von Bäumen braucht es einen einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.