Bleiben die Steuern unberücksichtigt?

«Zurzeit wird mein Lohn gepfändet. Bei der ­Berechnung meines Existenzminimums ­wurden aber die laufenden Steuern nicht ­berücksichtigt. Zu Recht?»

Ja. Die Steuern werden bei der Berechnung des be­treibungsrechtlichen Notbedarfs tatsächlich nicht berücksichtigt. Ausnahme: Bei einem der Quellen­steuer unterliegenden Angestellten berechnet das ­Betreibungsamt die pfändbare Quote anhand des Lohns, den er ­effektiv ausbezahlt erhielt.

07.05.2019

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