Bleiben die Lieferkosten an mir hängen?

«Ich bestellte in einem Möbelgeschäft einen ­Esstisch. Für die Lieferung des Tischs musste ich einen Zuschlag zahlen. Der Tisch kam defekt bei mir an. Daher gab ich ihn zurück. Der Verkäufer will mir jetzt nur den Kaufpreis, aber nicht die Lieferkosten zurückzahlen. Darf er das?»

Nein. Wird der Kauf im Garantiefall rückgängig gemacht, hat der Käufer nicht nur Anspruch auf Rück­erstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer wird auch für den dem Käufer durch die Lieferung mangelhafter Ware entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Die Kosten für den Transport des Tischs zu Ihnen und wieder zurück gehen also zulasten des Möbelgeschäfts.

15.10.2019

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