Bin ich an den Vertrag gebunden?

«Ich habe an einem Wettbewerb teilgenommen und gewonnen. Der Gewinn wurde mir ­vorbeigebracht. An der Haustüre liess ich mir eine teure Matratze aufschwatzen. Inzwischen ­bereue ich den Kauf. Im Vertrag steht aber ausdrücklich, dass ein Widerruf nicht möglich ist. Gilt diese Vertragsbestimmung?»

Nein. Sie haben die Vertragsver­handlungen nicht gewünscht, sondern wurden überrumpelt. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Ein solches kann innert 14 Tagen widerrufen ­werden. Dieses Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften kann auch per ­Vertrag nicht gültig ausgeschlossen ­werden. Der Verkäufer hat Sie nicht schriftlich über Ihr Recht zum Widerruf innert 14 Tagen informiert.  Deshalb begann die Frist noch gar nicht zu laufen.

26.03.2019

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