Bin ich als Kind eines Zahlvaters erbberechtigt?

«Ich bin 1968 geboren. Meine Eltern waren nicht verheiratet. Mein leiblicher Vater ist im Zivilstandsregister nicht als rechtlicher Vater eingetragen. Er ging lediglich eine sogenannte Zahlvaterschaft ein und zahlte Alimente für mich. Kürzlich verstarb er. Bin ich erbberechtigt?»

Nein. Die Zahlvaterschaft für uneheliche Kinder wurde zwar bereits im Jahr 1978 ab­geschafft. Sie hat aber noch Auswirkungen bis heute. Ihr leiblicher Vater würde nur dann als Ihr rechtlicher Vater gelten, wenn die Zahlvaterschaft nach der Gesetzes­änderung dem neuen Recht unterstellt worden wäre oder wenn er Sie anerkannt hätte. Das war bei Ihnen aber nicht der Fall. Deshalb sind Sie von ­Gesetzes wegen nicht erb­berechtigt. Ihr Vater ­hätte Sie in seinem Testament berücksichtigen müssen, damit Sie einen Anspruch aufs Erbe geltend machen könnten.

13.03.2018

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