Arbeit beendet: Muss ich die Krankenkasse informieren?

«Nach dem Austritt bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich vergessen, die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einzuschliessen. Kann ich das noch nachholen?»

Ja. Sie hätten sich bereits bei der Krankenkasse melden sollen, nachdem Sie die Arbeit bei Ihrem letzten Arbeitgeber beendet hatten. Sie müssen nun alle Prämien rückwirkend bezahlen, inklusive Verzugszinsen – maximal fünf Jahre zurück.

03.07.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

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