Alternativmedizin: Darf die Kasse über die Bücher?

«Ich habe bei der Visana eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Bisher zahlte sie die Behandlung meines Asthmas. Vor kurzem kündigte die Kasse an, sie wolle die weitere Übernahme von Kosten überprüfen. Darf die Kasse das tun?»

Ja. Krankenkassen verlangen bei Behandlungen mit langer Dauer oft einen aktuellen Bericht des behandelnden Arztes. Darin muss der Arzt begründen, weshalb es zweckmässig ist, die Behandlung fortzusetzen. Die Kassen müssen «wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche» Behandlungen bezahlen. So steht es auch ausdrücklich in den Bestimmungen zur Zusatzversicherung Komplementär der Visana.

21.02.2024

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