Ab wann ist bei Alimenten der Verzugszins fällig?

Meine Eltern sind geschieden. Laut Scheidungsurteil muss mir mein Vater bis zum Abschluss der Erstausbildung Alimente zahlen – zahlbar im Voraus jeweils auf den ersten Tag eines Monats. Vor rund einem Jahr stellte er die Unterhaltszahlungen ein. Ich werde ihn nun schriftlich mahnen und wenn nötig betreiben. Muss mein Vater für die ausstehenden Alimente jeweils ab dem zweiten Tag des Monats Verzugszinsen zahlen?

Laut Bundesgericht kann für ausstehende Alimente erst ab dem Tag, in dem das Betreibungsbegehren ans Betreibungsamt gesandt wurde, 5 Prozent Verzugszins pro Jahr verlangt werden.

12.03.2024

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