AHV-Beiträge: Kann ich einen Erlass beantragen?

«Ich bin IV-Rentner. Vor kurzem erhielt ich von der AHV-Ausgleichskasse eine Rechnung für Nichterwerbstätigen-Beiträge. Ich bin nicht in der Lage, diese Rechnung zu bezahlen. Kann ich dagegen etwas unternehmen?»

Ja. Nichterwerbstätige in einer fi­nanziellen Notlage können für ihre AHV-, IV- und EO-Beiträge bei der Ausgleichskasse einen Zahlungsaufschub mit Ratenzahlungen beantragen. Auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin können die Beiträge auch herabgesetzt oder gar erlassen werden. Formulare für Herabsetzungs- und Erlassgesuche erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse.

26.03.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: