AHV-Ausgleichskasse: Muss ich diese Gebühr zahlen?

«Ich bin selbständigerwerbend. Die letzte Akontorechnung der AHV-Ausgleichskasse ging bei mir unter. Jetzt erhielt ich eine Mahnung. Die Ausgleichskasse verlangt zusätzlich eine Mahngebühr. Darf sie das, obwohl die Akontobeiträge lediglich provisorische Zahlungen sind?»

Ja. Denn das Bezahlen der von der Ausgleichskasse in Rechnung gestellten Akontobeiträge ist nicht freiwillig. Werden Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, erhebt die Kasse gemäss der AHV-Verordnung eine Mahngebühr von 20 bis 200 Franken. Die Gebühr darf aber immer nur kostendeckend sein. Das ist bei 20 Franken der Fall. 200 Franken hingegen wären zu hoch und somit unzulässig.

19.09.2023

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