10 Fragen zu Mietzins und Kündigung

1 Bis wann muss der Mietzins bezahlt sein?

Laut Gesetz erst Ende Monat. Das lässt sich per Vertrag ändern. Davon machen die meisten Vermieter Gebrauch. In der Regel steht deshalb im Vertrag, dass der Mietzins im Voraus geschuldet ist. Dann muss er zum Monatsbeginn auf dem Konto des Vermieters sein.

2 Haften beide Ehegatten für den Mietzins?

Nur wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Dann haften Ehegatten solidarisch für den Mietzins.

3 Dürfen Vermieter einem säumigen Zahler fristlos kündigen?

Nur wenn es sich beim Mietobjekt nicht um Wohn- oder Geschäftsräume handelt. Einen Parkplatz etwa kann man wegen ausstehender Zahlung fristlos kündigen. Der Vermieter muss dem Mieter aber zuerst schriftlich eine mindestens zehntägige Nachfrist setzen und die Kündigung androhen.

4 Welche Frist gilt bei Wohn- und Geschäftsräumen?

Die Vermieter müssen Mietern schriftlich und unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Zahlt der Mieter dann noch immer nicht, darf der Vermieter unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen.

5 Gilt das auch, wenn ein Mieter nur mit der Zahlung von Nebenkosten im Rückstand ist?

Ja. Nebenkosten sind Teil des geschuldeten Mietzinses. Anders bei der Kaution: Wenn Mieter das Depot nicht fristgerecht bezahlt haben, ist nur eine ordentliche Kündigung zulässig.

6 Müssen Vermieter immer schriftlich kündigen?

Laut Gesetz ist das bei der Wohn- und Geschäftsraummiete der Fall. Aus Beweisgründen sollten aber Kündigungen stets mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

Bei Wohn- und Geschäftsräumen müssen Vermieter für die Kündigung zusätzlich das amtliche Formular verwenden. Ist der Mieter verheiratet, muss die Ansetzung einer Nachfrist für die Zahlung des ausstehenden Mietzinses sowie die Kündigung der Wohnung beiden Ehegatten separat zugestellt werden.

7 Dürfen Vermieter auch dann kündigen, wenn die Mieter die ausstehende Miete innert der gesetzten Nachfrist begleichen?

Ja. Aber nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Termin.

8 Können Mieter eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs anfechten?

Ja. Das Gericht hebt die Kündigung aber in der Regel nur bei rechtzeitiger Zahlung auf oder wenn der Vermieter nicht korrekt vorging.

9 Ist bei verspäteter Zahlung wenigstens eine Erstreckung des Mietverhältnisses möglich?

Nein. Gemäss Gesetz haben Mieter keinen Anspruch auf eine Erstreckung, wenn ihnen wegen Zahlungsrückstands gekündigt wurde.

10 Können Mieter nach einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands schadenersatzpflichtig werden?

Ja. Im schlimmsten Fall müssen sie den Mietzins weiterzahlen, bis die Wohnung wieder vermietet werden kann – längstens aber bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin.

04.11.2020

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