Zusätzlich zum Erbvertrag ein Testament verfassen?

«Mein Mann und ich haben mit unseren ­Kindern einen Erbvertrag abgeschlossen. ­Darin heisst es, dass die Kinder beim Tod des erstversterbenden zugunsten des über­lebenden Elternteils auf ihre Pflichtteile verzichten. Jetzt möchte ich aber doch, dass die Kinder nach meinem Tod etwas erben. Mein Mann ist damit einverstanden. Genügt dafür ein Testament?»

Ja. Die Erbteilung ist letztlich Privatsache. Wenn Ihr Mann nach ­Ihrem Tod akzeptiert, dass er nicht erhalten soll, was er gemäss Erbvertrag zugut hätte, ist ein solches Testament durchaus gültig. Beachten Sie aber: Er könnte das dem Erb­vertrag widersprechende Testament gerichtlich anfechten. Dann gingen die Kinder leer aus.

05.05.2020

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