Zu wenig Anmeldungen – muss ich mehr bezahlen?

«Vor drei Monaten buchte ich eine Wanderreise mit Flug und Übernachtung. Es meldeten sich aber nur sechs statt wie vorgesehen acht Personen für die Reise. Jetzt verlangt der Veranstalter nachträglich einen ‹Kleingruppenzuschlag› von 850 Franken. Muss ich das bezahlen?»

Nein. Laut dem Pauschalreisegesetz darf der Preis nach einer Buchung nur aus drei Gründen erhöht werden: gestiegene Beförderungskosten, höhere Gebühren (etwa Flughafentaxen) oder veränderte Wechselkurse. Eine Preisänderung setzt in diesem Fall voraus, dass im Vertrag auf diese möglichen Aufschläge hingewiesen wurde, mit genauen Angaben zur Berechnung des Preises. Treten weniger Teilnehmer als vorgesehen die Reise an, ist keine nachträgliche Preiserhöhung erlaubt. Gut zu wissen: Veranstalter von Pauschalreisen müssen eine Preiserhöhung mindestens drei Wochen vor Abreisetermin mitteilen. 

15.11.2019

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