Zehn Fragen zum Arztbesuch

1 Muss ein Arzt jeden Patienten ­behandeln?

Nein. Grundsätzlich darf ein Arzt selber ­bestimmen, welche Patienten er behandeln möchte. Das gilt aber nicht, wenn ein ­Notfall vorliegt. Dann ist er verpflichtet, die notwendige Behandlung durchzuführen.

2 Muss der Arzt über die Behandlung ­informieren?

Ja. Der Arzt muss den Patienten über jede medizinische Behandlung aufklären. Das ist notwendig, damit der Patient einem ­medizinischen Eingriff gültig zustimmen kann.

3 Ab wann darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen?

Kann jemand wegen Krankheit nicht ­arbeiten, muss er dies am ersten Tag dem Betrieb melden. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob und ab wann er zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit ein Zeugnis will, falls dies im Arbeitsvertrag oder dem Personalreglement nicht geregelt ist. In der Regel ist ein Zeugnis ab dem dritten Krankheitstag vorzulegen. Taggeldversicherungen erbringen ohne Arzt­zeugnis keine Leistungen.

4 Ist beim Arztzeugnis eine Rück­datierung zulässig?

Nein. Ein Arzt, der ein falsches Datum auf das Zeugnis schreibt, kann sich der ­Ur­kundenfälschung schuldig machen.

5 Muss der Betrieb das Arztzeugnis in jedem Fall akzeptieren?

Nein. Bezweifelt der Arbeitgeber die ­Arbeitsunfähigkeit, kann er den Patienten auf seine Kosten zum eigenen Vertrauensarzt schicken. Auch dieser Arzt untersteht der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf sich nur zum Bestehen, zur Dauer und zum Grad der Arbeitsunfähigkeit äussern. Die Diagnose über die Art der Erkrankung geht grundsätzlich den Arbeitgeber nichts an.

6 Was wird alles von der ärztlichen Schweigepflicht erfasst?

Die Schweigepflicht umfasst alle Sach­verhalte, die der Arzt und seine Hilfs­personen im Rahmen ihrer Tätigkeit über die Patienten erfahren.

7 Was bezweckt die Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht schützt das ­Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und ­Patient. Der Patient ist in der Regel nur dann bereit, dem Arzt höchstpersönliche Informationen zu offenbaren, wenn er weiss, dass sie nicht weitergegeben werden. 

8 Darf ein früherer Arzt Informationen gegen den Willen seines Ex-Patienten an den späteren Hausarzt weitergeben?

Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Ärzten. Vor einer Weitergabe muss der Arzt die Zustimmung des Patienten einholen. 

9 Darf sich eine 15-Jährige ohne ­Ein­willigung der Eltern die Pille ­verschreiben lassen?

Ja. Mit 15 Jahren ist das Mädchen urteils­fähig bezüglich Verhütung. Sie kann damit über die Einnahme der Pille selber entscheiden. Der Arzt muss sie aber über die Risiken des Medikaments ausführlich aufklären.

10 Dürfen Angestellte während der Arbeitszeit zum Arzt?

Angestellte müssen ihre privaten Termine grundsätzlich in die Freizeit legen. Ist das nicht möglich, weil ihr Arzt ausserhalb ihrer Arbeitszeit keine Patienten empfängt, dürfen sie den Arbeitsplatz zwecks Arzt­besuchs verlassen. Sie sollten den Termin aber möglichst auf eine Randzeit legen.

26.09.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: