Zehn Fragen zu Überstunden

1 Wann spricht man von Überstunden?

Überstunden leistet, wer länger arbeitet als vertraglich vereinbart ist. Das gilt auch für Teilzeitangestellte, die über ihr Pensum hinaus arbeiten.

2 Was gilt, wenn man eine ­Jahresarbeitszeit vereinbart hat? 

Angestellte sind in solchen Fällen verpflichtet, die wöchentlichen Mehr- und Minus­stunden auszugleichen. Mehrstunden gelten in diesem Fall nicht als Überstunden, ausser die vereinbarte Jahresarbeitszeit wird überschritten.

3 Sind Angestellte zu ­Überstundenarbeit verpflichtet? 

Ja. Betriebe dürfen längere Arbeitszeiten anordnen, wenn es notwendig ist. Angestellte müssen dann Überstunden leisten, wenn es für sie zumutbar ist. Die Betriebe sollten die Arbeit aber möglichst so organisieren, dass keine Überstunden anfallen.

4 Wie werden Überstunden ­entschädigt? 

Laut Gesetz mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent oder durch Freizeit. Für Letzteres braucht es das Einverständnis der Angestellten. Schriftlich kann etwas ­anderes abgemacht werden – etwa auch, dass Überstunden weder bezahlt noch ­kompensiert werden.

5 Wie berechnet sich der Lohn für eine Überstunde inklusive Lohnzuschlag? 

Das Monatsgehalt wird durch 21,75 – die durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat – geteilt und das Resultat dann durch die vereinbarten täglichen Arbeitsstunden dividiert. Dann werden 25 Prozent dazugerechnet und – wenn man Anspruch auf ­einen 13. Monatslohn hat – zusätzlich 8,33 Prozent addiert.

6 Dürfen Angestellte eigenmächtig Überstunden machen?

Nein. Überstunden müssen vom Arbeit­geber angeordnet oder genehmigt werden. Wer heimlich über das vertraglich abgemachte Pensum hinaus arbeitet, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder eine zeitliche Kompensation.

7 Verfallen nicht kompensierte Überstunden mit dem Verlassen der Stelle? 

Nein. Mehrstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses müssen ausbezahlt werden.

8 Gibt es eine maximale ­Wochenarbeitszeit?

Ja. Das Arbeitsgesetz erlaubt maximal 45 Arbeitsstunden für Angestellte im Dienstleistungssektor, in der Industrie oder für das Verkaufspersonal in grossen Warenhäusern. In anderen Betrieben liegt die Höchstarbeitszeit bei 50 Stunden pro Woche. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor, etwa bei Saisonbetrieben.

9 Darf man mehr als die Höchstarbeitszeit arbeiten?

Nur in ganz bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn andernfalls ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann oder zur ­Bewältigung von Betriebsstörungen. Dann spricht man von Überzeit.

10 Gibt es eine Entschädigung für die Überzeit?

Ja. Überzeit muss mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent kompensiert werden. Dieser Zuschlag ist aber in vielen Branchen erst ab 60 Stunden Überzeit pro Jahr zwingend. Mit dem Einverständnis der Angestellten kann Überzeit auch mit Freizeit kompensiert werden.

14.09.2021

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