Muss ich nach Komplikationen für die Folgebehandlung durch den Zahnarzt zahlen?

«Ich musste mir ein Zahnimplantat ein­setzen lassen. Jetzt traten Komplikationen auf. Die Folge: Ich muss erneut zum Zahnarzt. Darf er mir wiederum Rechnung stellen?»

Möglicherweise. Ihr Zahnarzt haftet nur dann für den Schaden, wenn er unsorgfältig gearbeitet hat. Oder wenn er Sie vor der Behandlung nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt hat.

30.06.2021

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