Darf ich vom Zahnarzt die Originale meiner Röntgenbilder verlangen?

«Ich möchte den ­Zahnarzt wechseln. ­Deshalb bat ich meinen ­bisherigen Zahnarzt, mir die Röntgenbilder zu geben. Ich erhielt aber nur Kopien. Kann ich die Originale verlangen?»

Ja. Von einem privaten Arzt oder in einem Privatspital angefertigte Röntgenbilder gehören auf jeden Fall dem Patienten. Ihr Zahnarzt muss Ihnen daher auf Wunsch die originalen Röntgenbilder aushändigen. Er darf dafür keine Gebühr verlangen. Anders ist es je nach Kanton in öffentlichen Spitälern: Dort erhalten Patienten oft nur Kopien.

10.11.2021

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