Zahlt die Versicherung trotz Kündigung weiter?

«Ich hatte einen Unfall. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig und erhalte Taggelder der betrieblichen Unfallversicherung. Jetzt möchte ich meine Stelle kündigen. Erhalte ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin Unfalltaggelder?»

Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch gegenüber der Unfallversicherung erst mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer ­Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ändert nichts daran – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie werden also so lange Unfall­taggelder erhalten, bis Sie wieder voll ­arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente erhalten.

19.03.2019

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