Zählen die Lehrjahre nicht als Dienstjahre?

«Ich schloss im Sommer meine 3-jährige Lehre ab und arbeite seither im gleichen Betrieb. Mein Chef hat mir aber nun aus wirtschaftlichen Gründen auf das nächste Monatsende gekündigt. Gemäss Arbeits­vertrag beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat, ab dem zweiten drei Monate. Wird die Dauer der Lehre nicht an die Dienstjahre angerechnet?»

Doch. Deshalb sind Sie nicht mehr im ersten Dienstjahr, sondern im vierten. Massgebend ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses im gleichen Betrieb. Folglich beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate.

09.11.2021

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