Wird das Pensionskassen­guthaben geteilt?

«Bei unserer Heirat haben mein Mann und ich Gütertrennung vereinbart. Nun will mein Mann die Scheidung. Trifft es zu, dass unser Güterstand im Hinblick auf die Aufteilung der Pensionskassenguthaben nicht relevant ist?»

Ja. Die bis zur Einleitung des ­Scheidungsverfahrens angesparten Pensionskassenguthaben der Ehe­gatten ­werden bei der Scheidung grundsätzlich je hälftig aufgeteilt – unabhängig vom Güterstand, den die Ehegatten wählten. Denn die Pensionskassengelder sind eine Vorsorge fürs Alter.

In einer Scheidungs­kon­vention können die Ehe­gatten freiwillig auf die Teilung des Altersguthabens ver­zichten. Das ist zulässig, wenn beim verzichtenden Partner eine angemes­sene Alters- und Invalidenvorsorge gewähr­leistet bleibt. Ob das der Fall ist, prüft das Scheidungsgericht.

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30.05.2017

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