Darf das Betreibungsamt von meiner Bank Kontoauszüge verlangen?

«Ich werde gepfändet. Darf das Betreibungsamt von meiner Bank Kontoauszüge verlangen?»

Ja. Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Vermögenswerte und Wertgegenstände ­angeben. Auch Dritte, die Vermögensgegenstände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Deshalb müssen Banken Auskunft über das Kontoguthaben geben und können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.

02.02.2021

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