Wie kriege ich das Velo zurück?

«Ich lieh einer Bekannten mein Velo. Nun möchte ich es wieder zurück. Sie behauptet aber, ich hätte es ihr geschenkt. Was kann ich tun?»

Offenbar bestreitet Ihre ­Bekannte nicht, dass das Velo Ihnen gehörte. Wenn sie behauptet, Sie hätten ihr das Velo geschenkt, müsste sie das beweisen können – etwa mit einem schrift­lichen Schenkungsvertrag oder mit Zeugen. Gelingt ihr das nicht, muss sie das Velo zurückgeben. 

28.02.2018

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