Ex-Mann zahlt Unterhalt nicht. Wie komme ich zum Geld?

«Mein Ex-Mann muss mir seit der Scheidung Unterhaltsbeiträge zahlen. Jetzt hat er die ­Zahlungen eigenmächtig eingestellt. Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?»

Sie können Ihren Ex-Mann betreiben. Erhebt er Rechtsvorschlag, können Sie beim Gericht eine sogenannte Rechtsöffnung und dann beim Betreibungsamt die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Anschliessend wird das Betreibungsamt bei Ihrem Ex-Mann Vermögenswerte oder einen Teil des Lohnes pfänden. Gut zu wissen: In den meisten Kantonen gibt es Stellen, die beim Eintreiben von Unterhaltsbeiträgen behilflich sind. Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, obwohl er dazu in der Lage wäre, macht sich im Übrigen strafbar.

06.04.2021

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