Wie fahre ich nach dem Zahlungsbefehl weiter?

«Ich habe nach einem Autounfall mit dem Unfallverursacher einen Vergleich abgeschlossen. Er zahlte aber nur einen Teil seiner Schuld. Deshalb betrieb ich ihn für den Restbetrag. Der Schuldner erhob keinen Rechtsvorschlag. Wie komme ich nun zu meinem Geld?

Sie müssen als Nächstes beim Betreibungsamt das Begehren um Fortsetzung der Betreibung stellen. Das ist frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls möglich, spätestens aber ein Jahr danach. Verpassen Sie diese Jahresfrist, müssten Sie erneut eine Betreibung einleiten. 

21.01.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: