Wer kümmert sich im Todesfall um unser Kind?

«Wir sind ein Ehepaar mit einem kleinen Kind. Meine Schwester wäre bereit, sich um unser Kind zu kümmern, falls wir beide gleichzeitig sterben – zum Beispiel bei einem Autounfall oder einem ­Flugzeugabsturz. Wie müssen wir vorgehen?»

In einem solchen Fall ­müsste die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Vormund für Ihr Kind bestimmen. Sie können in Ihrem ­Testament oder in einem Vorsorge­auftrag Ihre Schwester als Vormund vorschlagen.

Die KESB ist nicht an ­Ihren Vorschlag gebunden. Sie würde ihn aber prüfen und auch berücksichtigen, sofern Ihre Schwester ge­eignet und bereit ist, für Ihr Kind zu sorgen.

05.06.2018

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