Wer haftet bei einem Unfall auf öffentlichem Grund?

«Kürzlich rutschte ein Kunde vor meinem ­Geschäft auf dem Glatteis aus und verletzte sich dabei. Ich wurde dafür haftbar gemacht. Kurz darauf rutschte ich selbst aus – ­allerdings nicht auf einem Privatgrundstück, sondern auf dem Trottoir der Gemeinde. Wer muss für meine Kosten aufkommen?»

Eigentümer von Gebäuden sind dafür verantwortlich, dass der Zugang gefahrlos möglich ist. Bei mangelhaftem Unterhalt – etwa bei unterlassener Salzstreuung – haftet der Eigentümer, falls jemand deswegen zu Schaden kommt. Das gilt auch, wenn die Gemeinde Eigentümerin des Trottoirs ist. Allerdings muss man im Winter bei Kälte oder Schneefall besonders gut aufpassen. Denn nicht alle Strassen und Trottoirs können gleichzeitig unterhalten werden. Das wird berücksichtigt, wenn Gerichte die Haftung der Gemeinden beurteilen.

22.02.2017

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