Vom Kaufvertrag zurücktreten?

«Ich habe bei einem Internetshop etwas ­bestellt und auch gleich bezahlt. Die Lieferung sollte ‹voraussichtlich in 14 Tagen› erfolgen. Da die Ware nicht eintraf, fragte ich mehrfach per E-Mail nach – und wurde stets ­vertröstet. Kann ich vom Vertrag zurück­treten und den Kaufpreis zurückverlangen?»

Nicht sofort. Beim Bestellen vereinbarten Sie nur einen ungefähren Liefertermin. Daher müssen Sie den Verkäufer zuerst schriftlich mahnen und eine Nachfrist an­setzen. Erhalten Sie die Ware nach Fristablauf nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

29.01.2019

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