Mein Vater hat mich in Patientenverfügung als Vertretung aufgeführt: Müssen mir die Ärzte Auskunft geben?

«Mein Vater hat in seiner Patientenverfügung festgelegt, dass ich ihn im Fall einer Urteilsunfähig­keit bei medizinischen Entscheidungen vertreten soll. Nun ist mein ­Vater urteilsunfähig und im Spital. Er muss möglicherweise operiert werden. Kann ich von den Ärzten verlangen, dass sie mich vollumfänglich über den geplanten Eingriff informieren?»

Ja. Die Ärzte müssen die vertretungsberechtigte Person über alle Umstände informieren, die im Hinblick auf die vorgesehenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind. Denn Sie können nur zustimmen oder ablehnen, wenn Sie wissen, welche Risiken mit dem Eingriff oder einem Verzicht darauf verbunden wären und welche alterna­tiven Behandlungsmöglichkeiten es allenfalls gäbe.

14.04.2021

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