Vollkasko: Kann ich nach dem Schaden unter dem Selbstbehalt kündigen?

Mein Auto hatte eine kleine Beule. Die Reparatur kostete 800 Franken. Die Autoversicherung anerkennt die Höhe des Schadens. Ich erhalte aber kein Geld, weil bei der Vollkasko­deckung ein Selbstbehalt von 1000 Franken ­vereinbart ist. Kann ich nun kündigen?

Nein. Grundsätzlich können zwar Versicherte die Police nach einem Teilschaden kündigen, falls die Versicherung Leistungen erbringen muss. Das gilt bei allen Versicherungen, die dem Versicherungs­vertragsgesetz unterstehen
– also auch bei allen Sachversicherungen wie der Autokasko. Bei Ihnen ist aber der eingetretene Schaden kleiner als der vertraglich vereinbarte Selbst­behalt.

Deshalb haben Sie trotz Schaden kein Kündigungsrecht. Die Versicherung muss nichts an den Schaden zahlen und keine Leistung erbringen.

23.03.2016

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