Darf ich mich selbst als Verwalter der Stockwerkeigentümer wählen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung. An der ­Eigentümerversammlung wird demnächst ein neuer Verwalter gewählt. Ich stelle mich zur Wahl. Darf ich dazu meine Stimme abgeben?»

Ja. Laut Bundesgericht kann ein Stockwerkeigentümer auch an einem Beschluss teilnehmen, bei dem es um seine Wahl zum Verwalter geht. Das gilt, sofern das Reglement der Stockwerkeigentümer nichts an­deres vorsieht. Werden Sie gewählt und wird dann über Ihre Entlöhnung abgestimmt, sind Sie allerdings nicht stimmberechtigt.

24.08.2021

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