Verliere ich bei Krankheit meinen Anspruch auf Kinderzulagen?

«Ich arbeite in einem kleineren Unternehmen. Seit drei Wochen bin ich krank – möglicherweise für längere Zeit. Mein Arbeitgeber behauptet jetzt, dass ich deshalb keine Kinderzulagen mehr zugut habe. Stimmt das?»

Nein. Wer wegen einer Krankheit nicht mehr ­arbeiten kann, hat während einer beschränkten Zeit noch Anspruch auf die Familienzulagen – nämlich noch für den ­laufenden und die darauffolgenden drei Monate.

Ausnahme: Zahlt Ihr ­Betrieb auch nach Ablauf dieser drei Monate den Lohn weiter – wenn Sie also keine Krankentaggelder einer Versicherung erhalten –, haben Sie ­weiterhin ­Anspruch auf Familien­zulagen. Und zwar so ­lange, bis Ihr Lohnanspruch erlischt.

05.06.2018

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