Arbeitsunfähig während der Kündigungsfrist: Verlängert sich das Arbeitsverhältnis?

«Ich arbeite seit neun Jahren im gleichen Betrieb, dieses Jahr war ich aber lange krank. Mein Chef kündigte mir nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von 180 Tagen. Während der Kündigungsfrist war ich wegen eines Unfalls erneut arbeitsunfähig. Ver­längert sich dadurch das Arbeitsverhältnis?»

Ja. Die Kündigungsfrist verlängert sich. Und zwar um die Dauer der ­Arbeitsunfähigkeit. Grund: Es handelt sich nicht um einen krankheitsbedingten Rückfall, sondern um einen Unfall, der mit der Krankheit in keinem Zusammenhang steht. Da Sie bereits im neunten Dienstjahr ­stehen, kann sich das Arbeits­verhältnis ­maximal um 180 Tage ver­längern.

17.11.2020

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