Verjährt der Schadenersatz meines Ex-Mieters nach fünf Jahren?

Ich bin Vermieter. Kürzlich ist ein Mieter aus­gezogen, und wir haben im Abnahmeprotokoll festgehalten, für welche Reparaturkosten er ­aufkommen muss. Ich fürchte aber, dass er nicht zahlen wird. Verjähren meine Ansprüche nach fünf Jahren?

Nein. Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt für pe­riodische Leistungen wie zum Beispiel monatlich fällige Mietzinse. Bei Forderungen aus Schadenersatz hingegen – wie wegen nicht ordnungsgemässer Rückgabe der Mietwohnung – gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Diese zehn Jahre gelten hier, weil ein Vertrag mit dem «Schädiger» besteht. Andernfalls verjähren Schadenersatzforderungen bereits nach einem Jahr. Beispiel: Jemand trifft mit einem Ball ein Fenster, das dadurch in die Brüche geht.

22.04.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: