Verhindert ein Brief die Verjährung?

«Wir haben vor knapp fünf Jahren eine neu gebaute Wohnung gekauft. Seit dem Einzug streiten wir mit dem Verkäufer wegen Baumängeln. Unsere Garantieansprüche verjähren bald. Wir verlangten deshalb mit einem eingeschriebenen Brief, dass die Mängel endlich behoben werden. Haben wir dadurch die Verjährungsfrist unterbrochen?»

Nein. Ein Schreiben allein genügt nicht. Sie müssen Ihre Garantieansprüche ­innert fünf Jahren seit dem Wohnungskauf beim Gericht geltend machen, um die Frist zu wahren. Es sei denn, der Verkäufer verzichtet vorläufig schriftlich darauf, die Verjährung geltend zu machen. Oder er ­anerkennt die Forderung. Dies kann er ausdrücklich mit einem Brief oder stillschweigend tun – etwa indem er Reparaturen durchführen lässt. Dann beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.

25.02.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: