Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?

«Ein Bekannter schuldet mir aus einem Darlehen eine grössere Geldsumme. Meine Forderung verjährt in wenigen Wochen. Kann ich die Verjährung durch eine Mahnung unterbrechen?»

Nein. Zunächst sollten Sie Ihren Be­kannten auffordern, Ihnen schriftlich zu bestä­tigen, dass er darauf verzichtet, die Verjährung geltend zu machen. Ist er dazu nicht bereit, müssen Sie vor Eintritt der Verjährung aktiv werden – via Betreibungsamt mit einem Zahlungsbefehl: Dann beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Bei Darlehensverträgen dauert sie erneut zehn Jahre.

16.01.2018

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