Darf die Unfallversicherung mich zu Untersuchungen nach einem Unfall zwingen?

«Ich hatte einen Unfall. Die Unfallversicherung verlangt jetzt weitere ärztliche Untersuchungen. Muss ich dieser ­Aufforderung nach­kommen?»

Ja. Die Unfallversicherung muss den Sachverhalt abklären und die notwendigen Beweise beschaffen können. Versicherte haben eine Mitwirkungspflicht. Das heisst: Sie müssen sich den Abklärungsmassnahmen unterziehen, damit die Versicherung ihre Leistungspflicht prüfen kann. Wollen Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie bei diesen von der Versicherung angeordneten medizinischen Untersuchungen mitmachen.

30.06.2021

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