Unfallversicherung: Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

«Ich bin selbständig. Vor kurzem fuhr mich ein ­Autolenker an und verletzte mich. Ich musste ins Spital. Die Unfall­versicherung habe ich bei der Kranken­kasse, deshalb muss ich die Franchise für die Behandlungskosten zahlen. Bekomme ich diese ­Kosten zurückerstattet?»

Ja. Der Autofahrer hat den Unfall verursacht. Daher muss seine Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verletzung entstanden sind. Zu diesen Kosten ­zählen auch Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Ist Ihnen ein Lohnausfall entstanden, muss die Haftpflichtversicherung auch dafür aufkommen. Das Gleiche gilt für allfäl­lige zerrissene Kleider.

11.12.2019

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