Temporärarbeit: Wer zahlt Lohn bei Krankheit?

Ein Temporärbüro hat mir einen Einsatz in einer Spenglerei vermittelt. Während der Arbeit wurde ich krank. Wer zahlt mir den Lohn ­während der Krankheit?

Bei einer Temporärarbeit stehen Sie arbeitsrechtlich in einem Dreiecksverhältnis: Der Einsatzbetrieb, in welchem Sie arbeiten, ist im rechtlichen Sinn nicht Ihr Arbeitgeber. Ihr eigentlicher Vertragspartner und Arbeit­geber ist die Tem­porärfirma. Somit müssen Sie sich für die Lohnzahlung an die Temporärfirma wenden.

27.01.2016

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